Strom und GasAttraktive Preise für Gewerbe- und Privatkunden

Die Shell Energy Retail GmbH in Deutschland befindet sich vollständig im Besitz der Octopus Energy Germany GmbH und wird von dieser betrieben. Seit 01.12.2023 ist die Shell Energy Retail GmbH nicht mehr Teil der Shell Gruppe.

Strom & Gas von BWW Energie und Shell Energy

Eine starke Partnerschaft für Ihre Energiezukunft

Im Zusammenarbeit mit Shell Energy können wir unseren privaten und gewerblichen Kunden auch Strom und Gas anbieten. Als Markenpartner von Shell vertreiben wir neben deren Heizöl-Produkten auch Strom und Gas von Shell Energy.

Wir sehen in Shell einen idealen Partner für die Zukunft im Bereich Strom und Gas und haben dabei die Vorteile für unsere Kunden klar im Blick. Die zuverlässige Belieferung bei guten und fairen Preisen ist damit gesichert. Diese starke Kooperation beinhaltet auch die Entwicklung umfassender Energielösungen im Bereich innovativer und erneuerbarer leistungsgebundener Energieprodukte. Dadurch beziehen Sie bei uns immer auch 100 % Strom aus erneuerbaren Energien – egal, welchen Tarif Sie wählen.

Mit BWW haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner aus der Region der sich um die gesamte Abwicklung Ihrer Belieferung mit Strom und Gas kümmert.

Shell Energy Wasserkraftwerk

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • attraktive Preise und flexible Tarife
  • kompetenter Ansprechpartner aus der Region
  • Wechselservice vom alten zum neuen Anbieter
  • zuverlässige Energieversorgung
  • Strom aus 100 % erneuerbaren Energien
Energiespartabelle

Unverbindlich Preis anfragen und ganz einfach Gas- oder Stromanbieter wechseln

Wechseln ist ganz einfach – Sie beauftragen uns, alles andere erledigen wir für Sie: Wir melden ab, organisieren den Wechsel und liefern Energie. Es entstehen für Sie keinerlei Kosten oder Mühen. Wir stehen für eine lückenlose und zuverlässige Erdgas- und Stromversorgung.

Wenn Sie Fragen zum Anbieterwechsel oder den Strom- und Gastarifen haben, freuen wir uns sehr, wenn wir Ihnen beratend zur Seite stehen dürfen. Rufen Sie dafür unser erfahrenes Mitarbeiterteam unter 07452 930758 an oder schreiben Sie eine E-Mail an GasStrom@energie-bww.de.

Stecker Strom

Jetzt noch besser: Die Strom- und Gastarife für Privatkunden bei BWW Energie von Shell Energy

Strom

Strom 12

Der Klassiker

  • 12 Monate eingeschränkte Preisgarantie
  • 1 Monat Kündigungsfrist
  • 100 % erneuerbare Energie

Ihre Vertragslaufzeit: 12 Monate

Gas

Gas 12

Der Klassiker

  • 12 Monate eingeschränkte Preisgarantie
  • 1 Monat Kündigungsfrist

Ihre Vertragslaufzeit: 12 Monate

Gerne berechnen wir gemeinsam mit Ihnen den passenden Tarif für Sie

Rufen Sie uns an unter 07452 930758 oder schreiben uns eine E-Mail an GasStrom@energie-bww.de.

Individuelles Angebot für Geschäftskunden: Für das Gewerbe bieten spezielle Tarife auf Anfrage an.

Häufige Fragen über Strom und Gas

Was Sie als Verbraucher wissen sollten

Allgemeine Fragen

  • Wie kann ich meinen Strom- oder Gasanbieter wechseln?
    Der Wechsel ist für Sie sehr einfach, denn wir kümmern uns für sie um alle anstehend Formalitäten. Wir leiten die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten ein und sorgen dafür, dass Ihre Strom- und Gasversorgung auf keinen Fall unterbrochen wird. Wir brauchen von Ihnen nur wenige Daten, wie z.B. Ihre Anschrift, die Zählernummer und den Wunschtermin für den Start Ihrer Belieferung. Außerdem brauchen wir Ihren Jahresverbrauch, diesen finden Sie auf der Jahresabrechnung Ihres jetzigen Versorgers. Sie haben diesen gerade nicht zur Hand? Macht nichts! Unser Tarifrechner hilft Ihnen, Ihren Verbrauch einzuschätzen. Wählen Sie jetzt nur noch den Tarif, der am besten zu Ihnen passt und füllen Sie das Online-Formular aus. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie von uns alle wichtigen Informationen per Post.
  • Worauf muss ich beim Anbieterwechsel achten?

    Außer auf die Wahl Ihres neuen Tarifs müssen Sie auf nichts achten. Die Wechselformalitäten übernehmen wir für Sie. Neben Ihren Daten brauchen wir dafür nur Ihre Zählernummer, den Namen und die Vertragsnummer (alternativ die Vertragskontonummer oder die Kundennummer) Ihres jetzigen Anbieters.

    Es kann zu keiner Zeit zu einer Unterbrechung Ihrer Lieferung kommen, seien Sie unbesorgt.

  • Kann ich jederzeit wechseln?
    Grundsätzlich ja. Allerdings gibt es in vielen Verträgen eine Vertragslaufzeit, die Sie erfüllen müssen. Sie können unter Beachtung der Kündigungsfristen jeweils zum Ende Ihrer persönlichen Vertragslaufzeit wechseln. Alle dazu notwendigen Formalitäten übernehmen wir für Sie.
  • Kann es passieren, dass ich während des Wechsels keinen Strom oder Gas erhalte?

    Nein, es kann zu keinem Zeitpunkt zu einem Lieferausfall kommen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Wechselprozess nicht fehlerfrei ablaufen kann, springt Ihr Grundversorger vor Ort ein und ermöglicht den Wechsel zu uns.

  • Kostet der Wechsel etwas?

    Wir freuen uns darüber, Energie zu Ihnen nach Hause bringen zu dürfen – daher ist der Wechsel natürlich kostenlos.

  • Was mache ich, wenn ich umziehe?

    Wir freuen uns, wenn wir auch Ihr neues Zuhause mit Energie beliefern dürfen.

    Unser Kundenservice regelt das für Sie: Für den Wechsel brauchen wir Ihr Einzugsdatum, Ihre neue Adresse und Ihre neue Zählernummer. Wir prüfen Preise und Konditionen in Ihrem neuen Zuhause und können die Umzugsformalitäten für Sie ganz bequem vornehmen. Rufen Sie uns einfach an. Es wird zu keiner Zeit zu einem Ausfall Ihrer Energieversorgung kommen, seien Sie unbesorgt.

  • Gibt es auch spezielle Tarife für größere Geschäftskunden?

    Wir bieten Tarife für Privat- und Firmenkunden an, bis zu einem Verbrauch von 100.000 kWh Strom bzw. 500.000 kWh Gas pro Jahr.

    Sofern in Ihrem Unternehmen ein RLM-Zähler (Registrierende-Leistungs-Messung) verbaut ist, bitten wir Sie, uns direkt zu kontaktieren.

  • Kann ich den Vertrag von meiner Mitbewohnerin/meinem Mitbewohner übernehmen, wenn er auszieht?

    Natürlich können Sie auch weiterhin Energie von uns beziehen. Statt einer Vertragsübernahme werden wir aber den Vertrag mit der ausziehenden Person abrechnen und beenden. Bitten Sie den derzeitigen Vertragsinhaber, sich bei uns zu melden. Sie können sich dann ganz einfach als Neukunde hier auf der Website bei uns anmelden.

  • Wieso erhalte ich weitere Abschlagsforderungen von meinem alten Anbieter?

    Ihr bisheriger Lieferant kann Abschläge einfordern, bis die Belieferung durch uns erfolgt. Sobald Sie von uns die Vertragsbestätigung und den Termin der Belieferung erhalten, sind alle Formalitäten geregelt und Ihr bisheriger Anbieter hat den Wechsel bestätigt.

  • Was ist meine Vertragskontonummer?

    Vertragskontonummer, Vertragsnummer oder auch Kundennummer: Unter dieser eindeutigen Nummer ist der Vertrag bei Ihrem Lieferanten registriert. Um Verwechselungen zu vermeiden, prüfen wir beim Lieferantenwechsel Ihre Zählernummer und die Vertragskontonummer – damit auch wirklich Ihre Belieferung und nicht die eines Nachbarn umgestellt wird.

  • Warum brauche ich meine Zählernummer?
    Über Ihren Zähler wird Ihr tatsächlicher Energieverbrauch gemessen. Um den Zähler Ihrer Verbrauchsstelle zuordnen zu können, brauchen wir die eindeutige Nummer des Geräts.
  • Wer liest meinen Zähler ab?

    Die Ablesung erfolgt durch Sie. Zum Abrechnungsstichtag (i.d.R. alle 12 Monate) werden wir Sie bitten, uns den aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Zu Beginn und zum Ende einer Belieferung dürfen wir nur die von Ihrem Netz-/ Messstellenbetreiber gemeldeten Zählerstände verwenden. Daher bitten wir Sie, diese Zählerstände Ihrem jeweils zuständigen Netzbetreiber zu melden. Sie sollten von diesem auch eine gesonderte Aufforderung erhalten, Ihren Zählerstand mitzuteilen.

    Sie können uns diese zur Plausibilisierung auch mitteilen, am einfachsten geht dies in Ihrem Kundenportal – nötig ist es jedoch nicht.

  • Ich habe noch nichts von meinem Wechsel zu Ihnen gehört. Was mache ich?

    Wenn Sie zu uns gewechselt sind, aber keine E-Mail zur Bestätigung Ihres Wechsels erhalten haben, überprüfen Sie bitte den Spam-Ordner Ihres Posteingangs. Sofern Sie dort nicht fündig werden und noch immer keine E-Mails über Ihren Wechsel zu uns erhalten haben, kontaktieren Sie uns.

  • Wem muss ich den letzten Zählerstand der alten und der neuen Meldeadresse mitteilen?

    Ihre letzten Zählerstände der alten und neuen Adresse melden Sie direkt an den Netz-/Messstellenbetreiber. Wir informieren Sie rechtzeitig, an wen Sie sich wenden müssen, gegebenenfalls kontaktiert Ihr Netz-/Messstellenbetreiber Sie auch direkt.

  • Wo finde ich meine Zählernummer?

    Ihre Zählernummer befindet sich auf Ihrem Strom- oder Gaszähler. Sollte dieser nicht direkt zugänglich sein, wenden Sie sich bitte an den Eigentümer der Immobilie.

  • Warum muss ich eine PLZ und den geschätzten Verbrauch eingeben, um die Preise zu erhalten?

    Unsere Preise hängen unter anderem von den Netznutzungsentgelten bei Ihnen vor Ort ab. Die Entgelte der Netzbetreiber sind zum Teil sehr unterschiedlich, weshalb wir nicht bundesweit die gleichen Preise anbieten können. Den geschätzten Verbrauch benötigen wir, damit wir die bestmögliche Abschlagshöhe bestimmen können, um eine unnötig hohe Nachzahlung am Ende des Abrechnungszeitraums für Sie zu vermeiden.

  • Kann ich meinen Tarif auch wechseln?

    Abhängig von der gewählten Vertragslaufzeit sind Ihre Konditionen für diesen Zeitraum bindend. Ein Wechsel des Tarifes ist im Rahmen der Vertragsverlängerung zum Ablauf der Laufzeit wieder möglich. Sofern Sie den monatlich kündbaren FLEX-Tarif gewählt haben, können Sie diesen jederzeit in einen Laufzeittarif umwandeln und ggf. von den besseren Konditionen profitieren.

Fragen zu Strom

  • Wo kommt der Strom von Shell Energy her?

    Mit Shell Energy bieten wir Ihnen nur Tarife an, mit denen Sie 100% Strom aus erneuerbaren Energien beziehen.

  • Welche Steuern und Abgaben gibt es?

    Zurzeit beinhaltet Ihr Stromtarif folgende Steuern und Abgaben:

    • Stromsteuer
    • Umsatzsteuer
    • Konzessionsabgabe
    • Abgabe nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
    • Umlage nach §19 (2) StromNEV
    • Offshoreumlage nach §17f EnWG
    • Abschaltbare-Lasten-Umlage nach §18 AbLaV
    • CO2-Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz

Fragen zu Gas

  • Welche Steuern und Abgaben gibt es?

    Ihr Gastarif beinhaltet zurzeit folgende Steuern und Abgaben:

    • Erdgassteuer
    • Umsatzsteuer
    • Konzessionsabgabe
    • Bilanzierungsumlage
    • CO2-Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz

Rechtliche Informationen

AGB zu Strom und Gas von Shell Energy

Service rund um die Uhr

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